Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. ANWENDUNG UND ALLGEMEINES: a)Unsere AGB sind auch dann wirksam, wenn wir uns – im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung – bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie beziehen. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir ihnen in jedem Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben. Unsere Angebote sind freibleibend; Aufträge und sonstige Vereinbarungen kommen daher nur durch schriftliche Bestätigung bzw. Beginn der Übergabe der Ware zustande.

b)Werden Ausführungsunterlagen elektronisch versandt, sind sie nur verbindlich, wenn deren vollständiger Eingang ausdrücklich von uns bestätigt wurde.

c)Halten wir auf Veranlassung des Kunden Produktionskapazitäten vor und kommt es aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht oder zur verspäteten Ausführung, so haftet der Kunde auch für den daraus entstandenen Schaden.

 

1 d) Warnhinweise

 

Installationshinweise für Durchlauferhitzer und Wärmepumpen und Gasanlagen

Zur Installation dieses o.g. Gerätes wird ein 400V Starkstromanschluss benötigt.

Geräte mit einer Netzspannung von 400V (Starkstromanschluss) dürfen nur von einem Elektrofachmann angeschlossen werden.

Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12KW dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Netzbetreibers von diesem selbst oder einem, in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes, Installationsunternehmen installiert werden. Bei Gasgeräten und Gasführenden Teilen:

Installation, Inbetriebnahme und Wartung

Installation, Inbetriebnahme und Wartung darf nur ein zugelassener Fachbetrieb ausführen.HHinweise für die Zielgruppe
Diese Installationsanleitung richtet sich an Fachkräfte für Gas- und Was- serinstallationen, Heizungs- und Elektrotechnik. Die Anweisungen in al- len Anleitungen müssen eingehalten werden. Bei Nichtbeachten können Sachschäden und Personenschäden bis hin zur Lebensgefahr entste- hen.
 Installations-,Service-undInbetriebnahmeanleitungen(Wärmeer-
zeuger, Heizungsregler, Pumpen usw.) vor der Installation lesen.
 Sicherheits-undWarnhinweisebeachten.
 Nationale undregionale Vorschriften, technische Regeln und Richtli-
nien beachten. 
Heizölverbraucheranlagen: Bundesweite Verordnung ab 1. August 2017 Ohne Zertifizierung keine Arbeiten an Öltanks mehr. Vom 1. August 2017 an dürfen nur noch zertifizierte Fachbetriebe an Heizöltankanlagen mit einem Volumen von mehr als 1.000 Liter arbeiten. Das besagt die neue bundeseinheitliche Anlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

 

 

2.  LIEFERUNG a) Erfüllungsort für die Lieferung ist das Herstellungswerk (Streckenlieferung), sonstige in unserem Auftrag tätige Unternehmen oder das Auslieferungslager, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Jede Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Art der Versendung bleibt uns vorbehalten, soweit keine bestimmte Versandart vereinbart ist. Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an den von diesem angegebenen Ort versandt, geht mit ihrer Auslieferung an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes, die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Abnehmer unabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt.

Wir behalten uns vor, Aufträge in Teillieferungen auszuführen, falls nicht etwas anderes vereinbart ist. Beanstandungen von Teillieferungen entbinden nicht von der Verpflichtung, die Restmenge der bestellten Ware vertragsgemäß abzunehmen.

Für Lieferung nach dem Ausland sind besondere Vereinbarungen erforderlich. Der Lieferer ist nicht verpflichtet, für die Ausfuhr verkaufte Ware nach dem Inland abzuliefern und für das Inland verkaufte Ware nach dem Ausland zu versenden.

b) Vereinbarte Liefertermine beziehen sich grundsätzlich auf die Bereitstellung der Ware zur Übergabe bzw. zum Versand im Werk bzw. Auslieferungslager.

c) Rohstoff- oder Energiemangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen und behördliche Verfügungen sowie Lieferterminüberschreitungen von Vorlieferanten, Betriebsstörungen, alle Fälle höherer Gewalt und andere von uns oder einem für uns arbeitenden Betrieb nicht zu vertretende Umstände befreien uns für die Dauer ihres Bestehens, soweit sie unsere Lieferfähigkeit beeinträchtigen, von unserer Lieferpflicht. In den vorgenannten Fällen sind wir ferner – unbeschadet der Ziffer 8 dieser AGB – zum schadensersatzfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt, - wenn uns die Leistung unmöglich bzw. unzumutbar geworden oder ein Ende des Leistungshindernisses nicht abzusehen ist. Der Kunde erhält hierüber unverzüglich Nachricht. Zum Rücktritt sind wir auch dann berechtigt, wenn nach erteilter Auftragsbestätigung außergewöhnliche (10 % und mehr) Erhöhungen von Rohstoff- und Energiekosten eintreten, die sich auf den Verkaufspreis auswirken. Wenn uns Tatsachen oder Umstände bekannt werden, die Zweifel an die Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen(insbesondere Nichtzahlung überfälliger und angemahnter Rechnungen, Insolvenzanträge) und der Käufer trotz Aufforderung nicht zu ausreichender Sicherheitsleistung bereit ist, sind wir jederzeit ganz oder teilweise – unter Berücksichtigung der Ziffer 8 dieser AGB – zum schadensersatzfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weiterhin sind wir berechtigt, den Auftrag zu stornieren, wenn die Ware nicht mehr vorrätig oder ausverkauft ist.

d) Sofern die bereitgestellte Ware bis zum vereinbarten Liefertermin oder innerhalb der Lieferfrist nichtabgenommen ist, gilt sie mit Ablauf des fünften Werktages nach dem Liefertermin bzw. nach Ablauf der Frist genehmigt bzw. abgenommen.

Soll die Ware nach besonderen Bedingungen geprüft werden, erfolgt die Abnahme im Lieferwerk. Sachliche Abnahmekosten werden dem Lieferer, persönlich Reise- und Aufenthaltskosten des Abnahmeauftrages vom Besteller getragen.

e) Vertragsstrafen sind uns gegenüber nur unwirksam, wenn sie für jeden Einzelfall in einer besonderen Vereinbarung festgelegt wurden.

f) Von uns in Verkehr gebrachte Verpackungen werden im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen in unseren Betriebsstätten zurückgenommen, sofern sie restentleert und nicht verschmutzt sind und vom Abnehmer bzw. auf dessen Kosten sortiert angeliefert werden.

g) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Der Schadensersatzanspruch wird pauschaliert mit einem Betrag von 25% des Kaufpreises. Unberührt hiervon bleibt ein von uns nachgewiesener höherer Schaden. Dem Kunden bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

 

3. Sachmängel: a) Zunächst ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.

Da wir nur bei sofortiger Bearbeitung den Verursacher Ihrer Reklamation (Auftragsbearbeiter, Packer, Spediteur usw.) ermitteln können, haben Sie bitte Verständnis, dass wir Ihre Reklamation nur binnen 7 Tagen nach Empfang der Ware entgegennehmen können. Nur durch Ihre Mithilfe können wir die Schwachpunkte im Ablauf ausfindig machen und auf diese Weise versuchen Abhilfe zu schaffen, was beiden Seiten Kosten und Ärger erspart.

b) Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dieses gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634 a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt. Für Gebrauchtware wir die Gewährleistung ausgeschlossen.

c)Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen.

d) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Software-Fehlern.

e)Erkennbare Mängel, Falschlieferungen, Minder- und Mehrmengen sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Rüge und Geltendmachung behaupteter Ansprüche haben in jedem Falle vor Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu erfolgen.

Auch verdeckte Mängel sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu melden und schriftlich geltend zu machen. Uns ist Gelegenheit zu geben, den Mangel selbst und/oder durch von uns beauftragte Fachleute untersuchen zu lassen; diese Recte stehen uns zu, soweit der Kunde uns nicht glaubhaft macht, dass wegen Gefahr im Verzuge Sofortmaßnahmen ergriffen werden mussten. Die Übernahme von Kosten für fremdbeauftragte Gutachter bedarf einer schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall.

f) Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Anwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspräche seinen bestimmungsgemäßen Gebrauch.

g) Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Kunden gegen uns gilt ferner lit. f) entsprechend.

h) Für Schadensersatzansprüche gilt im übrigen Ziffer 8 (sonstige Schadensersatzansprüche). Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer 3 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unseren Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

 

4. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE UND URHEBERRECHTE; RECHTSMÄNGEL: Sofern nichts anderes vereinbart, sind wir verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferortes frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von uns erbrachte, vertragsgemäß  genutzte Lieferungen gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, haften wir gegenüber dem Kunden innerhalb der in Ziffer 3 lit. B) bestimmten Frist nur, wenn wir die Verletzung zu vertreten haben.

5. UNMÖGLICHKEIT; VERTRAGSANPASSUNG: a) Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten haben. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Kunden auf 10 % des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht zweckdienlich verwendet werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

b) Sofern unvorhergesehene Ereignisse im Sinne von Ziffer 2 lit. C) die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf unseren Betriebsablauf erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dieses wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Wollen wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir dieses nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses dem Kunden unverzüglich mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst nichts vereinbart war.

 

6. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN: a) Die Preise verstehen sich ab Werk bzw. Auslieferungslager, und zwar ausschließlich Fracht, Verpackung und Mehrwertsteuer, soweit nichts besonderes vereinbart ist.

Unsere Rechnungen sind am Sitz unseres Unternehmens sofort fällig; Skonti und sonstige Nachlässe bedürfen einer besonderen Vereinbarung.

Durch Vergütung von Kostenanteilen erwirbt der Besteller kein Recht an den Werkzeugen.

b) Haben wir die Aufstellung oder Montage übernommen und ist nicht etwas anders vereinbart, so trägt der Kunde neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten, wie Reise- oder sonstige Anfahrtskosten, Kosten für den Transport des Handwerkszeuges und des persönlichen Gepäcks sowie Auslösungen.

c) Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt immer nur erfüllungshalber. Diskont-, Einziehungsspesen und alle sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort in bar zu zahlen. Unsere sämtlichen Forderungen werden in jedem Fall dann sofort fällig, wenn der Kunde mit der Erfüllung einer anderen Verbindlichkeit gegenüber uns in Verzug gerät. Das gleiche gilt, wenn die Voraussetzungen der Ziffer 2) c) Absatz 3 vorliegen oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen.

Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir, berechtigt, weitere Lieferungen bzw. Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen , Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

Dieses gilt nicht, wenn der Kunde zu Recht die Lieferung beanstandet hat. Außerdem können wir entgegengenommene Wechsel vor Verfall zurückgeben und sofortige Barzahlung fordern.

d) Bei Forderungen aufgrund mehrerer Lieferungen bzw. Leistungen bleibt die Verrechnung von Geldeingängen auf die eine oder auf die andere Schuld uns überlassen. Mit etwaigen Gegenforderungen kann er nur aufrechnen, wenn sie unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

7. SICHERUNGSRECHTE: a) Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor, bis unsere sämtlichen Forderungen- ohne Rücksicht auf Ihren Rechtsgrund und ihre Entstehungszeit – aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden beglichen sind, bis ein etwaiger Kontokorrentsaldo ausgeglichen ist, bei Entgegennahme von Wechseln oder Schecks bis zu deren Einlösung. Der Kunde darf die von uns gelieferten Materialien im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb verarbeiten und/oder weiterveräußern. Die Ermächtigung zur Weiterveräußerung entfällt dann, wenn der Kunde mit seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot vereinbart hat. Der Kunde ist verpflichtet, die Eigentumsvorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Bei Verletzung sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe zu verlangen.

b) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, erfolgt die Bearbeitung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware für uns. Uns steht das Eigentum oder Miteigentum, §§947, 950 BGB, an der hierdurch entstehenden neuen Sache zu. Bei Verbindung bzw. Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert anderen Sachen im Zeitpunkt der Verbindung bzw. Vermischung, § 948 BGB, zu. Die Verarbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstehende neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Der Kunde tritt hiermit die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer zustehenden Ansprüche mit allen Nebenrechten an uns ab, und zwar bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung in Höhe des Wertes der von uns gelieferten Ware.

c) Auf unseren Wunsch hat der Kunde, sobald er in Verzug ist, die Abtretung seinen Schuldnern bekannt zugeben und uns die erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der Eigentumsvorbehaltsware oder uns gegebenen Sicherungen die Höhe unserer Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe bzw. Rückübertragung verpflichtet.

d) Wird die gelieferte Ware oder werden die daraus hergestellten Sachen in das Grundstück eines Dritten derart eingebaut, dass sie wesentliche Bestandteile des Grundstücks werden, so gehen die anstelle dieser Sachen tretenden Forderungen des Kunden gegen seine Abnehmer in den Einkaufswert unserer verbauten Ware zur Sicherung unserer Forderung auf uns über, ohne dass es noch einer besonderen Abtretungserklärung bedarf. Der Übergang dieser Forderung ist für den Zeitpunkt ihrer Entstehung vereinbart.

e) Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen und hat uns Pfändungen, die auf Betreiben Dritter erfolgt sind, unverzüglich anzuzeigen.

f) Die Rücknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltens erfordert nicht unsere Rücktrittserklärung; in diesen Handlungen oder einer Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten diesen ausdrücklich erklärt.

8. SONSTIGE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE: a) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, auch wenn diese aufgrund von uns eingesetzter Erfüllungsgehilfen entstanden sind.

b) Dieses gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens,  des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

c) Soweit dem Kunden nach dieser Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziffer 9 lit. C) 

9. BERATUNG: a) Beratungen sind nicht Gegenstand des Liefervertrages; sie sind nur verbindlich, soweit sie schriftlich erfolgen und vertraglich vereinbart sind.

b) Von uns gelieferte Konstruktions- und sonstige Vorschläge, Entwürfe, Zeichnungen und Werkzeuge bleiben unser Eigentum und dürfen, ebenso wie andere Unterlagen, die wir zur Verfügung gestellt haben, Dritten – auch auszugsweise- ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht oder vervielfältigt werden.

10. Datenschutz: Sie erkennen hiermit auch unseren Datenschutz und unsere Datenschutzerklärung an. ( https://estore-sslserver.eu/ihm-energy.de/epages/5239fdaa-0a7e-47c4-b600-9cecd59bf21d.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/5239fdaa-0a7e-47c4-b600-9cecd59bf21d/Categories/PrivacyPolicy )

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

 

 

Sie haben das Recht, binnen eines Monats ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Ausgeschlossen vom Widerruf sind Ersatzteile. Ausserdem ausgeschlossen sind Heizkörper, die eine Lieferzeit von 21-28 Tagen haben. Hier handelt es sich um Sonderanfertigungen. Sonderbestellungen: Ausgeschlossen vom Widerruf sind Waren die in kleinen/großen Mengen für einen Kunden bestellt und beschaftt werden müssen. (Werksbestellung, verderbliche Ware "Gummi oder ähnlichem Materiel" durch UV Licht z.B)

Die Widerrufsfrist beträgt einen Monat ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ( Heizungstechnik Anders GmbH, Nelkenstr. 16, 59229 Ahlen, Tel.: 023888007191 oder 015233558155, Fax 023888007195, E-Mail: kontakt@heizungstechnik-anders.de ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Ausgeschlossen vom Widerruf sind Waren die in großen Mengen für einen Kunden bestellt und beschaftt werden müssen. (Werksbestellung, verderbliche Ware "Gummi oder ähnlichem Materiel" durch UV Licht z.B)

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

     „Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an Heizungstechnik Anders GmbH  Nelkenstr. 16  59229 Ahlen   zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.“

o    „Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.“;

o    Wenn die Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden kann: Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren in Höhe von 15 % vom Nettowarenwert.“, 

c)    Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.“

*Alle Planheizkörper und Heizkörper Sondermaße sind vom Umtausch ausgeschlossen, da diese für den Kunden speziell bestellt werden.

*Preise ohne Gewähr

*Abbildungen können abweichen